Bewerber
Verfahrens-Diligence
Vanderlande nimmt das Einstellungsverfahren von Bewerbern sehr ernst. Das Hauptziel dieses Verfahrens ist es, die best möglichen Kandidaten zu finden, die die Anforderungen einer bestimmten Stelle mit Kompetenz und Freude erfüllen. Wir wollen dieses Verfahren möglichst fair und entsprechend Datenschutzgesetzen wie der Datenschutzgrundverordnung durchführen. In den nachstehenden Punkten erhalten Sie Informationen zu den zusätzlichen Verfahrensschritten.
Zur Erfüllung unserer rechtlichen Pflichten (europäische Gesetzgebung und andere lokale Gesetze) hat Vanderlande Bewerber einem Screening zu unterziehen, um auszuschließen, dass sie auf Antiterrorlisten wie der EU-Liste der terroristischen Organisationen (Erweiterungsliste) stehen. Da es sich dabei um sehr spezifische Daten handelt, hat Vanderlande dafür externe Partner als unabhängige Kontrolleure beauftragt, um Personen anhand der verschiedenen internationalen Terrorlisten zu prüfen. Bewerber, die bei dieser obligatorischen externen Hintergrundüberprüfung durchfallen, werden für die betreffende Position abgelehnt. Gegebenenfalls teilen wir einem Bewerber im Vorfeld mit, dass ein Screening Teil des Auswahlverfahrens ist.
Wir speichern diese Daten während einer begrenzten Aufbewahrungsfrist von maximal vier Wochen in den Niederlanden und drei Monaten in Deutschland und England).
Aufbewahrungszeit im Rahmen des Einstellungsverfahrens
In den meisten Ländern ist gesetzlich geregelt, wie lange Unternehmen personenbezogene Daten aufbewahren dürfen. Gleiches gilt für die Daten von Bewerbern. Wenn Sie sich bei Vanderlande über Ihren Bewerberaccount bewerben, können Sie einer Verlängerung der maximalen Aufbewahrungszeit einwilligen. Sollten Sie dieser Verlängerung nicht zustimmen, bewahrt Vanderlande Ihre Bewerbungsdaten während der im betreffenden Land gesetzlich vorgegebenen Standardfrist auf. In der nachstehenden Tabelle sind die möglichen Unterschiede bei der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der Bewerberunterlagen pro Land hervorgehoben. Sie sehen hier die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Bewerberunterlagen in drei Ländern jeweils mit und ohne Einwilligung. So hat Vanderlande Zugriff auf die meisten globalen Richtlinien zur Datenvorratsspeicherung und Tabellen.
Datenaufbewahrungsfristen für Bewerberunterlagen |
|
Land |
Ohne Einwilligung |
Einwilligung |
Eingangsdatum |
Niederlande |
4 Wochen |
1 Jahr |
Ablehnungsdatum |
Deutschland |
3 Monate )1 |
6 Monate )1 |
Ablehnungsdatum |
Frankreich |
0 Tage (min) |
2 Jahre |
Datum der Stellenbesetzung |
)1 laut Rechtsprechung kann die Frist bis zu doppelt so lang sein. |
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Sollten Sie sich über unsere Bewerberseite auf eine Stelle bei Vanderlande bewerben, werden Sie gebeten, uns beispielsweise für die Aufbewahrung der Daten Ihres persönlichen Bewerberaccounts Ihre Einwilligung zu erteilen, da wir die Privatsphäre unserer Bewerber respektieren. Dieser Datenschutzhinweis regelt, wie wir die Informationen Ihrer Bewerbung auf eine Position über unsere Karriereseite und Ihren persönlichen Bewerberaccount nutzen. Wir bitten Sie freundlich darum, Ihren Account und Ihr Bewerberprofil regelmäßig zu aktualisieren. Ferner bitten wir Sie während des Bewerbungsverfahrens um Ihre Einwilligung für:
- die Aufbewahrung Ihres Bewerberaccounts, bis Sie uns mittels einer entsprechenden E-Mail oder über die Schaltfläche „Löschen“ in Ihrem Account um die Löschung Ihres Accounts ersuchen. Sollten Sie Ihren Account während der kommenden drei Jahre nicht nutzen, löscht Vanderlande Ihren Bewerberaccount automatisch;
- die Aufbewahrung Ihres Bewerberprofils, auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist, während der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten verlängerten Frist (auch wenn Ihre aktuelle Bewerbung zu keinem konkreten Jobangebot geführt hat);
- das Angebot zukünftiger passender Jobangebote an anderer Stelle innerhalb des Vanderlande-Konzerns.
Überprüfung des Bewerbers anhand der Antiterrorliste
Wenn Sie sich über unsere Bewerberseite bewerben, ist Vanderlande möglicherweise auch dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen wie ein Screening zu ergreifen. Es spricht für sich, dass wir Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen als Unternehmen nicht aufbewahren. Dennoch ist Vanderlande kraft der europäischen und lokalen Gesetze zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen. In einigen spezifischen Branchen wie der Luftfahrtindustrie verlangen Dachverbände wie die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA, dass Vanderlande Bewerber vor Abschluss des Einstellungsverfahrens überprüft. Dadurch werden Sie möglicherweise anhand mehrerer Antiterrorlisten, die von externen Partnern als unabhängige Prüfer gepflegt werden, überprüft. Im Falle eines Treffers auf einer dieser Listen erhalten wir keinerlei Informationen zu der betreffenden Liste, auf der der Name des betreffenden Bewerbers aufgeführt ist. Dies ermöglicht es Vanderlande, den Bewerber abzulehnen und gleichzeitig die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ohne besondere Arten personenbezogener Daten zu verarbeiten. Wir beziehen uns dabei auf einschlägige Vorschriften wie unter anderem:
Wir erheben diese Informationen ausschließlich, sofern dies hinsichtlich der Art Ihres Postens angemessen und gesetzlich zulässig ist. In der Regel erfolgt dies zwecks Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten, sofern wir damit in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie handeln Möglicherweise erheben wir diese Informationen als Teil des Einstellungsverfahrens oder erhalten wir diese Art von Informationen direkt von Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten für uns.
Mitarbeiter
Für weitere Informationen zu der Art und Weise, wie wir Ihre personenbezogenen Daten als Mitarbeiter von Vanderlande verarbeiten, siehe unseren aktuellen HR Workforce-Datenschutzhinweis.
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